
Der Franchisenehmer ist rechtmäßig Händler in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Je nach Branche ist allerdings auch ein dem Handelsvertreter ähnliches Geschäftsmodell denkbar.
Der Franchisenehmer
- ist rechtlich Selbstständig
- handelt in eigenem Namen
- handelt auf eigene Rechnung
Der Franchisenehmer
- verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistungen rechtlich selbstständig,
- zahlt Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, für einen einheitlichen Namen und Auftreten nach außen, ein Symbol, oder zur Nutzung einer Marke und
- für ein einheitliches Vertriebssystem
- sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung.
Der Franchisegeber
- bildet den Franchisenehmer aus,
- er überprüft die Umsetzung des Konzeptes
- und darf Anweisungen erteilen.
Definition des Deutschen Franchise-Verband e.V.
Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der sogenannte Franchisegeber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Er erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchisenehmern, selbstständig an ihrem Standort umgesetzt wird.
Noch mehr dazu erfahren Sie im Artikel Selbstständigkeit mit Franchise.